Man glaubt es kaum.

Felix Montecuccoli, Gutsbesitzer, Präsident der Großgrundbesitzervereinigung Land&Forstbetriebe Österreich, hoher Landwirtschaftskammerfunktionär und Spross eines der ältesten europäischen Adelshäuser. schlägt die Vereinheitlichung der Einkommensbesteuerung und die Einbeziehung von Kapitalerträgen in die Sozialversicherungspflicht vor.

Er ist also reichlich unverdächtig, auf Reichenhatz aus zu sein.

 

„Es gebe zum Beispiel keinen Grund, in der Einkommensteuer sieben Einkunftsarten zu unterscheiden. In der Praxis gebe es drei: Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Einkommen aus unselbstständiger Tätigkeit und Einkommen aus Kapital- bzw. Vermögenserträgen. Und es gebe keinen Grund, bei der Besteuerung dieser Einkunftsarten große Unterschiede zu machen.“

 

So werden zb Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Tätigkeit der Progression mit einem Spitzensteuersatz von 55 % unterworfen, gibt es bei den Kapitalerträgen eine „Flat-Tax“ mit 27,5 %.

 

Das berühmte „arbeitende“ Geld (Kapital) das arbeitet, wird also niedriger besteuert, als Menschen die Arbeiten.

Und das in einer Gesellschaft voll von „Leistungsträgern“, die diese perverse Situation nicht nur widerstandslos hinnehmen, sondern sogar befürworten. Lesitung von Menschen ist also gegenüber der „Leistung“ des Kapitals – also von Besitzeinkommen – steuerlich deutlich benachteiligt.

 

Jetzt ist die Forderung, Einkommen jeder Art, gleicher Besteuerung zu unterlegen, noch nicht die grosse Revolution schlechthin.

Es wäre nur ein Schritt zurück in das Jahr 1993, in eine Zeit, bevor die Einführung der Abzugsbesteuerung (KESt), mit der Kapitalerträge auf Zinseinkünfte endbesteuert sind, eingeführt wurde.

 

Sehr viel revolutionärer ist da der Ansatz, Kapitalerträge in die Sozialversicherungspflicht miteinzubeziehen.

Für den Grossteil der Lohnbezieher ist der 18 %ige Abzug des Sozialversicherungsbeitrages meist sehr viel grösser als die Lohnsteuer und wirkt sich demgemäss negativ auf das Nettogehalt aus.

Der von der Lohnsummensteuer eines Betriebes berechnete Arbeitgeberbeitrag zur Sozialversicherung trägt ebenfalls einen überwiegenden Anteil an den vielerorts und vielfach beklagten Umstand der hohen Arbeitskosten in Österreich bei.

 

Diesem Umstand geschuldet, wurde von Kanzler Kern die Wertschöpfungsabgabe (vulgo Maschinensteuer) zur Diskussion gestellt.

Eine im Zeitalter von Automatisierung und Digitalisierung wichtige und richtige Massnahme.

 

Ein Umbau der Finanzierung des Sozialstaates wird bei zunehmender Arbeitslosigkeit eine dringende Notwendigkeit sein.

Dieser Umbau darf sich allerdings nicht darauf beschränken, Einkommen aus Produktivität (sowohl bei Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern) als alleinige Finanzierungsquelle zu betrachten.

Gerade angesichts der sich verschiebenden Quoten zum Vorteil von Besitzeinkommen gegenüber der Lohnquote, ist die Einbeziehung dieser immer grösser werdenden arbeitslosen Einkommen mehr als nur Diskussionswürdig.

 

Eine kleine Hilfe über mögliche zu generierende Summen gibt dabei ein Bericht der Österreichischen Nationalbank.

Laut OeNB betrug das gesamte Finanzvermögen der Privathaushalte Ende Juni rund 610 Milliarden Euro. Dies entspreche etwa dem Dreifachen des netto verfügbaren Einkommens, heißt es.

Und wenn wir uns zu diesen Zahlen, die jeweiligen Steuereinnahmen, ansehen, wird diese Ungleichgewichtung noch sehr viel deutlicher.

Die Steuereinnahmen aus allen Einkommen und Gehältern betrugen 2015 ca € 46 Milliarden.

Dazu kommen die aus Gehältern finanzierten Einnahmen der SV in der Höhe von € 50 Mia.

Insgesamt also eine Gesamtbelastung von ca. 96 Milliarden.

Demgegenüber betrugen die Einnahmen aus Kapitalerträgen € 3 Milliarden.

 

Noch unverhältnismässiger präsentiert sich die Steuersituation beim Immobilienbesitz.

Das Immobilienvermögen der privaten Haushalte schätzt die OeNB auf rund 781 Milliarden Euro.

Die Abgaben auf Grund und Boden erbringen aber nur ca. € 650 Millionen.

 

Allein die Präsentation der nackten Zahlen zeigt also, dass eine umfassende Diskussion und in weiterer Folge Veränderung der Abgabengesetzgebung notwendig sein wird.

Nur eine wesentlich umfangreichere Einbeziehung von Vermögen und Vermögenserträgen wird auch in Zukunft helfen, den sozialen Frieden in Österreich aufrecht zu erhalten.

 

In diesem Zusammenhang eine weitere – vom europäischen Parlament ausgezeichnete – Studie der OeNB.

Als zentrale Botschaft zeigt die Studie, dass die relative Position der privaten Haushalte in der Vermögensverteilung in allen Ländern des Euroraums besonders durch das Erben bestimmt wird.

Die Forderung nach einer Erbschafts- und Schenkungssteuer ist also mehr als legitim.

 

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Und passts auf eich auf!

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