Die ÖVP-FPÖ-Regierung deckelt die Verwaltungsstrafen für Firmen, die Mitarbeiter bei der Sozialversicherung nicht oder falsch anmelden. Die Säumniszuschläge betragen künftig maximal 855 Euro pro Meldeverstoss. Die entsprechende Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) geschieht über das Budgetbegleitgesetz.

 

Beim ersten Versuch vor ein paar Wochen ist die Regierung aufgrund heftiger Kritik zurückgerudert. Nun nimmt Justizminister Josef Moser (ÖVP) einen neuen Anlauf zur Reform des Verwaltungsstrafrechts. Deren Kernpunkt, das von der Wirtschaft vehement geforderte Verbot der Kumulation von Verwaltungsstrafen bei ein und demselben Delikt, kommt laut dem von der Regierung in Begutachtung gesandten Entwurf mit einer Art Galgenfrist: Es soll 2020 aufgehoben werden, und bis dahin soll es für solche Fälle eine außerordentliche Strafmilderung geben.

 

Hat Strache nicht erst vor einigen Tagen bei einem Radiointerview versprochen, dass es eine derartige Regelung sicher nicht geben wird?

Egal!

 

Was bedeutet nun diese Gesetzesänderung in der Praxis?

Angenommen eine Warenhandelskette führt einfach keine Arbeitszeitaufzeichnungen mehr für ihre hunderten Verkäuferinnen und Verkäufer in ganz Österreich. Dann wären die Arbeitszeiten einerseits nicht mehr überprüfbar und der Vorstand bekommt nur eine Strafe für eine nicht geführte Aufzeichnung.

Das gilt natürlich ebenfalls für Baufirmen, für das Transportgewerbe oder die Gastronomie. Branchen, in denen unangemeldete Arbeitnehmer*innen schon fast zum guten Ton gehören.

Ob sich die gesetzeskonforme Anmeldung von Mitarbeiter*innen bei der SVA lohnt wird zu einer sehr einfachen Rechenaufgabe.

 

Auch Mehrfach- und Wiederholungstäter werden dann nur mehr wie einfache Ersttäter bestraft.

Man stelle sich eine derartige Regelung zum Beispiel bei einer Verwaltungsübertretung im Strassenverkehr vor.

Mehrmals ertappte Alkohollenker werden immer nur als Ersttäter bestraft.

Es spielt dann auch keine Rolle, ob der gemessene Wert 0,6 %o oder 2,1 %o ergibt. Die Strafe bleibt immer die Gleiche, da ja gedeckelt.

Eine Geschwindigkeitsübertretung von 10 kmh auf der Landstrasse zieht dann die gleiche Strafe nach sich, wie eine Fahrt mit 80 kmh durch eine Wohnstrasse.

Absurd!

 

Interessant ist auch:

„Von der Milderung ausgenommen bleiben Strafen wegen illegaler Ausländerbeschäftigung.“

Das heisst, Inländer ausbeuten wird billiger als Ausländer ausbeuten!

Ob die „soziale Heimatpartei“ da irgendetwas nicht ganz verstanden hat?

 

Unverständlich erscheint auch, dass der Grossteil der österreichischen Unternehmer*innen und Gewerbetreibenden, die gesetzeskonform auf die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter*innen achten, diese bei der Sozialversicherung anmelden und die vorgeschriebenen Abgaben zeitgerecht erbringen, sich dagegen nicht lautstark verwehren. Durch diese Änderungen werden unlauterem Wettbewerb und Wettbewerbsverzerrung auf Kosten anständiger Arbeitgeber*innen Tür und Tor geöffnet.

Die ÖVP als Pate der (Schatten)Wirtschaft?

 

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Und passt´s auf eich auf!

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