Du sollst die Tat allein als Antwort sehen – Dante Alighieri

 

Es sind noch keine 3 Monate vergangen seit der medienwirksamen Präsentation des Regierungsprogrammes „Für Österreich“.

 

An der grundsätzlichen Kritik an diesem Programm hat sich nichts geändert.

 

Hier und jetzt eine weitere Spezifizierung dieser Kritik.

 

Unter Punkt 1.18 findet sich die Beschäftigungsaktion 20.000, eine nun zur Umsetzung gelangende Massnahme.

Die Beschäftigungsaktion 20.000

Die Bundesregierung wird im Rahmen der Beschäftigungsaktion 20.000 für über 50-jährige langzeitarbeitslose Menschen 20.000 Arbeitsplätze pro Jahr in Gemeinden, über gemeinnützige Trägervereine und Unternehmen schaffen bzw. fördern und damit die Arbeitslosigkeit in dieser Gruppe halbieren.

 

Dafür werden für zwei Jahre 200 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

 

Allerdings werden gleich im nächsten Punkt des Programmes die Arbeitnehmer*innenrechte von Menschen über 50 beschnitten.

1.19 Lockerung Kündigungsschutz 50+

 

Man sorgt sich also einerseits angeblich um beschäftigungslose Menschen mit fortgeschrittenem Alter, vereinfacht und erleichtert aber gleichzeitig Unternehmen die Möglichkeit, die Anzahl dieser Gruppe von Arbeitssuchenden zu vergrössern.

 

An sich schon eine Widersinnigkeit.

Noch widersinniger erscheint dieses „Beschäftigungs“-Programm bei näherer Betrachtung.

Aus mehreren Gründen.

 

Ziel dieser auf zwei Jahre befristeten Aktion soll ja die Wiedereingliederung der von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Menschen in den Arbeitsmarkt sein.

Erfahrungen aus ähnlichen Massnahmen wie zb aus Niederösterreich zeigen aber, dass dieses Ziel in keiner Weise erreicht wurde.

Von 609 in der Aktion „gemA 50plus“ geförderten Personen wurden 64 von den Gemeinden und gemeinnützigen Einrichtungen übernommen. Acht Personen erhielten einen Job in der Privatwirtschaft und eine Person hat sich selbstständig gemacht.

Gerade also 12 % der Betroffen profitierten davon.

Wenn man dabei die geringe Anzahl von nur 609 Menschen für die ein struktureller Erwerbsarbeitsplatz gefunden werden sollte in Relation zu den nun notwendigen 20.000 setzt, wird schnell klar, dass das nicht nur eine Herkulesaufgabe darstellt, sondern sehr viel eher an Sisyphus gemahnt.

 

Damit nicht genug zeigt sich schon vor Beginn wie hoch die Hürden sein werden.

So sollen etwa alleine in Wien 7.500 derartige Stellen geschaffen werden.

Mit welchen Tätigkeiten ist allerdings noch immer nicht geklärt.

Begonnen wird vorerst allerdings nur mit 200 Jobs im Bereich des Magistrats und der kommunalen Unternehmen erhalten.

Zum Vergleich: Die Stadt Wien beschäftigt im gesamten öffentlichen Dienst inkl. Krankenanstaltsverbund, Wien Energie und weiteren ausgelagerten städtischen Unternehmen 81.000 Arbeitnehmer*innen.

Ausserdem werden diese Arbeitsstellen nicht direkt besetzt, sondern über Arbeitskräfteüberlassern, wie z.B. JobTransFer, Trendwerk, itwork, erfolgen.

Das lässt schlimmes befürchten.

Unternehmen mit schicken Namen wie Trendwerk, Jobtransfair oder itworks sind hoch im Kurs. Unter dem Stichwort „Gemeinnützige Arbeitskräfteüberlassung“ vermitteln sie im Auftrag des AMS subventionierte Jobs unter fragwürdigen Bedingungen. 

 

Bleiben also noch 19.800 Menschen, die beschäftigt werden wollen.

Der Grossteil davon soll in den Gemeinden gemeinnützige Tätigkeiten vollrichten.

Ohne dabei in Konkurrenz zu bereits bestehenden Arbeitsplätzen zu treten, bzw. diese gefährden.

Dazu noch eine Vergleichszahl: alle österreichischen Gemeinden haben 74.000 Beschäftigte.

 

Werden also im Bereich der Stadt Wien 0,025 % zusätzlich zu den bestehenden Arbeitsplätzen geschaffen, sollten die anderen Gemeinden das 100 fache davon (26,75 %) ermöglichen.

Die Unmöglichkeit dieses Unterfangens ist deutlich ersichtlich.

 

Bleiben noch Caritas, Rotes Kreuz & Co.

Organisationen, die neben „normalen“ Arbeitnehmer*innen auch 15.000 Zivildiener beschäftigen.

Ein kurzer Blick auf bestehende Angebote bei Zivildienstplätzen zeigt aber, dass das Angebot an freien Dienstellen geringer ist als die Nachfrage.

 

Die Hoffnung, hier jene grosse Anzahl an erforderlichen zusätzlichen Arbeitsplätzen zu finden, löst sich also ebenfalls sehr schnell in heisse Luft auf.

 

Und das alles ohne noch auf die Problematik der Entlohnung (Mindestlohn?) oder z.B. kollektivvertragliche Regelungen im Rahmen dieser Aktion eingegangen zu sein.

Auch bleiben weitere Fragen offen.

Müssen derartige Jobs auch angenommen werden und kann das AMS bei Ablehnung Zwangsmassnahmen (Leistungskürzungen) verfügen? Wie wirkt sich diese „prekäre“ Beschäftigung auf das zu erwartende Arbeitslosengeld nach der Massnahme aus? Gelten die Zumutbarkeitsbestimmungen in vollem Ausmass?

Und wie kommt man überhaupt zu so einem Job?

Dazu hält das Sozialministerium fest:

„Die Auswahl der zu fördernden Personen erfolgt über einen vorgeschalteten Matchingprozess. Zuerst werden die konkreten Stellenanforderungen der jeweiligen BeschäftigungsträgerInnen (Gemeinde, gemeinnütziges Arbeitskräfteunternehmen, Beschäftigungsprojekt etc.) systematisch erfasst. Darauf aufbauend wird der Rekrutierungsprozess der regionalen Geschäftsstellen des AMS gestartet. Erforderlichenfalls kann im Zuge dieser Vorbereitungsphase über das AMS auch eine auf den jeweiligen Personalbedarf zugeschnittene Kurzeitqualifizierung (z.B. 12-wöchiger Heimhilfekurs) erfolgen.“

Insgesamt also eher ein Beschäftigungsprogramm für Bürokratie und Kursanbieter.

 

Doch es wird noch skuriller.

 

Hat doch die Bundesregierung mit dem neuen Integrationspaket beschlossen, dass Asylwerber im Rahmen dieses „Paketes“ verpflichtend im selben Arbeitsbereich (gemeinnützige Tätigkeiten) wie die Zielgruppe 50+ beschäftigt werden muss.

Zum Nulltarif!

 

Das hat auch Finanzminister Schelling erkannt und er sieht daher keine Beschäftigungsmöglichkeiten im Rahmen des Bundes für die von ihm mitbeschlossene Beschäftigungsaktion 20.000.

 

Jetzt stellt sich also angesichts dieser Tatsachen die Frage nach dem Hintergrund derartiger „Programme“.

Ist diese Regierung wirklich nur ahnungslos und ihrer Aufgabe nicht gewachsen, oder weiss sie ganz genau was sie tut und beschliesst in vollem Bewusstsein der Undurchführbarkeit derartige Massnahmen? Und wenn ja, warum tut sie das?

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1 thoughts on “Beschäftigungsaktion 20.000 – eine Kritik

  1. vernünftige darsteung… hätte man auf * und innen verzichtet, wre es auch noch lesbar….

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