Erinnerungen an Cambridge Analytica wecken die Recherchen von Addendum über die österreichische Post AG.

Die Datenanalysefirma war in die Schlagzeilen geraten, weil Daten von rund 87 Millionen Facebook-Nutzern abgeschöpft wurden. Daten die unerlaubt für den Wahlkampf des US-Präsidenten Donald Trump und wahrscheinlich auch für eine Pro-Brexit-Kampagne in großem Umfang missbraucht wurden.

Im Frühjahr 2018 wurden die Tätigkeiten „beendet“, da das Geschäftsmodell nicht länger „rentabel“ sei. Cambridge Analytica meldete Insolvenz an.

 

Ist die Post das österreichische Cambridge Analytica?

Auch die österreichische Post sammelt Daten und verkauft sie weiter.

Inklusive einer vermuteten politischen Parteipräferenz.

Bei den insgesamt 3 Millionen Datensätzen der Post ist bei 2,2 Millionen auch eine Parteiaffinität gespeichert

Datenschutz-Experte Axel Anderl sagt dazu: „Die Art der Verwendung spricht dafür, dass wir hier genau im Verbotsbereich sind. Es wird dem Dritten bewusst eine Mutmaßung über die politische Orientierung gegeben, damit dieser seine Werbemaßnahmen zielgerichtet ausüben kann.“

 

Ein wichtiger Teil dieser Daten stammt – neben Newsletteranmeldungen oder Gewinnspielen – aus Nachsendeaufträgen.

Wer den Wohnort wechselt und dafür einen Nachsendeauftrag einrichtet, wird darüber informiert, dass die Daten weiterverkauft werden können. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen.

Wieviele werden da das Kleingedruckte wohl gelesen haben und widersprechen?

 

Wer gerne wissen möchte, welche Daten die Post über ihn gespeichert hat, kann sich mit einem Ansuchen an den Datenschutzbeauftragen der Post wenden. Dieser muss dann innerhalb eines Monats bekanntgeben, welche Information gespeichert wurden, wo die Daten gesichert werden und an wen die Daten weitergegeben wurden.

Und so funktioniert das:

*E-Mail an datenschutz@post.at schreiben.

*Der Anfrage entweder einen Identitätsnachweis beilegen (Scan von amtlichem Lichtbildausweis) oder aber die Identität durch weiterführende Angaben wie z.B. Wohnadresse offenlegen. Eine digitale Signatur ist nicht ausreichend.

*Ein „Auskunftsbegehren nach Art. 15 DSGVO“ anfordern.

*Parallel oder nach der Auskunft kann man die Richtigstellung falscher oder generell die Löschung der Daten fordern sowie dem Datenhandel widersprechen.

 

Lassen wir der Post doch ein nettes Briefchen zukommen.

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