Das World Health Organization Expert Committee on Drug Dependence’s (ECDD) hat in einem Bericht festgestellt:

„Die dem Ausschuss vorgelegten Beweise deuteten nicht darauf hin, dass Cannabispflanzen und Cannabisharz besonders ähnlich zu den Wirkungen der anderen Stoffe in Anhang IV des Einheitsübereinkommens von 1961 über Suchtstoffe waren. Darüber hinaus haben Zubereitungen von Cannabis ein therapeutisches Potenzial für die Behandlung von Schmerzen und anderen Erkrankungen wie Epilepsie und Spastizität, die mit Multipler Sklerose assoziiert sind, gezeigt. Cannabis und Cannabisharz sollte auf einem Kontrollniveau festgesetzt werden, das Schäden durch Cannabiskonsum verhindert und gleichzeitig den Zugang zu und die Erforschung und Entwicklung von Cannabis-Präparaten nicht behindert.“

 

In diesem Bericht der WHO wird also konkret empfohlen, Cannabisblüten und Cannabisharz aus der Kategorie IV des Einheitsabkommens über Suchtmittel (1961) zu streichen. Diese Kategorie enthält gefährliche Stoffe mit äußerst geringem oder keinem medizinischen Wert.

Bereits Ende 2017 hatte die WHO das Cannabinoid Cannabidiol (CBD) als unbedenklich eingestuft.

Man darf jetzt gespannt sein, wie sich einzelne Staaten jetzt verhalten.

 

Wir gehen aber nicht davon aus, dass sich die Situation in Österreich für Schmerzpatienten oder andere Patienten, denen Cannabisprodukte helfen, ändern wird.

Und schon gar nicht für ganz normale, harmlose „Kiffer“.

Entgegen dem weltweiten Trend.

USA, Kanada, Uruquay, Thailand oder Israel, um nur einige zu nennen, sind deutlich fortschrittlicher.

Selbst die konservative Schweiz könnte für Österreich als Vorbild dienen.

Und die ebenfalls eher konservative Tageszeitung Salzburger Nachrichten titelt in einem Artikel über Drogenpolitik: „Das fehlerhafte Experiment“ und vergleicht den „War on Drugs“ mit der gescheiterten Alkoholprohibition in den USA zu Beginn des 20. Jahrhunderts.

 

In Österreich gab es 2017 insgesamt 42.130 Anzeigen wegen Verstössen gegen das Suchtmittelgesetz. Der grösste Teil davon, nämlich 34.857 Anzeigen, betraf Cannabis. Nach Angaben der EU-Drogenagentur haben 14,1 Prozent, also mehr als 1,2 Millionen Österreicher, in den letzten zwölf Monaten Cannabis konsumiert.

Die Unverhältnismässigkeit des Aufwandes für Polizei und Justiz wird auch durch die Bilanz der EGS dokumentiert.

Die EGS (Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität ist ein auf Eigentums-, Gewalt- und Suchtmittelkriminalität spezialisierter Assistenzbereich des Landeskriminalamtes Wien) bilanziert für das Jahr 2018 mit 1.200 festgenommen Personen, wobei ca. 85% der Festnahmen auf den Bereich Suchtmittelkriminalität entfallen. Es wurden 1.338 Anzeigen nach dem Suchtmittelgesetz und 279 Anzeigen nach Eigentumsdelikten gelegt.

 

Erst im Dezember 2018 hat Gesundheitsministerin Hartinger-Klein eine restrektivere Verordnung bzgl CBD-Produkten erlassen und damit zusätzlich die ohnehin überlastete Verwaltung und Justiz mit unnötiger Arbeit belastet.

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