Die ÖVP schickt zu „ImZentrum“ im ORF mit dem Thema „Kassen, Konten, Korruption – Die ÖVP unter Verdacht“ nicht etwa einen Parteifunktionär, sondern ihren Anwalt.

Das wird wohl einen Grund haben.

Sie haben das Recht auf einen Anwalt. Sie haben das Recht zu schweigen. Alles was Sie sagen, kann vor Gericht gegen Sie verwendet werden.

Und es wird wohl einiges geben, was vor Gericht zu klären ist.

Wie wir spätestens seit Mario Puzo und Francis Ford Coppola wissen, benötigt jede „La Famiglia“ auch einen Consigliere.

Dr. Werner Suppan gibt also den Tom Hagen für die ÖVP

Aktueller Auslöser für diesen neuen Höhepunkt der Korruptionsdiskussion um die ÖVP ist eine Presseinformation des österreichischen Rechnungshofes zum Rechenschafsbericht der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) aus dem Jahr 2019. Dieser hätte eigentlich bereits bis zum September 2020 übermittelt werden müssen.

Der RH merkt dazu an:

Das Verfahren zur Kontrolle des Rechenschafsberichts der ÖVP 2019 war außergewöhnlich. Die neue Rechtslage ab 9. Juli 2019 – erstmalige Einbeziehung der nicht-territorialen Teilorganisatonen – sowie das umfangreiche Bekanntwerden über mutmaßliche Aktvitäten der Partei haten direkte Auswirkung auf das Kontrollverfahren. Es machte mehrere Fragerunden an die ÖVP notwendig.

Der Rechnungshof setzt daher – der Entscheidung des UPTS vom 12. Juli 2021 folgend – erstmals eine Wirtschafsprüferin beziehungsweise einen Wirtschafsprüfer ein, die oder der den Aufrag erhält, die Angaben der ÖVP zu den Wahlkampfosten für die Natonalratswahl zu prüfen. Die ÖVP hat vollen Zugang und Einsicht in die zur Prüfung erforderlichen Unterlagen und Belege zu gewähren.

Aber das war noch nicht alles. Darüber hinaus hat der RH eine lange List von weiteren Beanstandungen wie z.B. mögliche verdeckte Parteispenden via Wirtschaftsbund oder die „kreative“ Buchhaltung beim Seniorenbund.

Viel Arbeit also für den Rechtsanwalt aus Wien, der seit dem Jahr 2017 auch Ersatzmitglied des österreichischen Verfassungsgerichtshofs. Sonderbar dabei, dass ein Anwalt gleichzeitig die Position eines Parteinwalts und eines Ersatzmitgliedes des VfGH ausfüllt.

Wahrscheinlich ist das den „roten Netzwerken“ in der Justiz geschuldet.

Immer öfter taucht daher die Frage auf, warum gegen die ÖVP – die von der WKStA auch als Bundespartei als Beschuldigte in der Inseratencausa geführt wird – nicht der § 278 oder 278a STGB vulgo „Mafia-Paragraph“ zur Anwendung kommt.

Es geht um juristische Spitzfindigkeiten.

Von einer „kriminellen Organisation“ spricht man dann, wenn sich zumindest zehn Menschen zusammenschließen, um gemeinsam „schwerwiegende“ Straftaten zu begehen – dabei reicht die Planung einer solchen. Eine weitere Voraussetzung: Eine kriminelle Organisation liegt nur dann vor, wenn sie korrumpiert, einschüchtert oder sich gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abschirmt.

Eine „kriminelle Organisation“ liegt aber nur dann vor, wenn sie auf die Verwirklichung von Straftaten ausgerichtet ist. Die Organisation kann neben der kriminellen Aktivität zwar grundsätzlich auch anderen Zwecken dienen. Allerdings muss die „spezifische Zielsetzung auf die wiederholte Begehung schwerwiegender Straftaten gerichtet sein.“

2010 und 2011 beim sogenannten Tierschützerprozess wurde einigen Tierschützer die Beteiligung an einer „kriminellen Organisation“ vorgeworfen. Der Prozess endete schließlich mit einem Freispruch.

Es gibt allerdings einen Grund für diese „Nichtanwendung“.

Wenn andere, schwerwiegendere Straftaten im Raum stehen, konzentriert sich die Staatsanwaltschaft oftmals auf Delikte mit höherer Strafdrohung, die dann den Vorwurf der kriminellen Vereinigung überlagern.

Das Strafausmaß für die Gründung oder Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung lautet bis zu drei Jahre Haft, bei der kriminellen Organisationen sind es sechs Monate bis fünf Jahre. Damit sind die möglichen Strafhöhen niedriger als bei den Delikten, die die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten in der aktuellen Causa vorwirft. 

Letztendlich ist es mir aber völlig egal, nach welchen Paragraphen sich die Unschuldsvermutung in Luft auflöst und alle an diesen Machenschaften Beteiligten zur Verantwortung gezogen werden und ihre gerechte Strafe bekommen.

Auch, wenn es solange dauert wie beim KHG.

Und so wies jetzt ausschaut, wird das auch der Consiliere nicht mehr verhindern können.

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Passt´s auf eich auf und wehrt´s euch!

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2 thoughts on “il Consigliere

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