Und jetzt plötzlich entdeckt Sebastian Kurz rote Netzwerke.
Da ist die Frage nach dem WARUM mehr als berechtigt.
Dass die ÖVP mit Ex-Finanzminister Löger oder Ex-Vize-Kanzler Pröll bei der WKSta in der Casino-Affäre als Verdächtige geführt werden, hat damit sicher nichts zu tun und ist nur Zufall.
Allerdings gibt es da auch einige interessante Details, wie z.B. den Besuch von Pröll und Rothensteiner bei Sektionschef Pilnacek.
Oder den Versuch einen Aktenvermerk aus dem Jahr 1997 als Beweis für diese Netzwerke anzuführen. Im übrigen musste der Kurier damals eine Entgegnung veröffentlichen und muss jetzt wieder mit einer Klage rechnen.
Und da wäre dann noch die neue Kanzleramtsministerin Edtstadler und deren Karriere innerhalb der Justiz. Der Standard schreibt:
Sie war ab 2008 Richterin am Landesgericht Salzburg, wurde als solche dem Justizministerium dienstzugeteilt, wo sie zunächst bei Pilnacek als Referentin in der Legistik-Sektion und ab 2014 als Referentin im Kabinett von Minister Wolfgang Brandstetter (er war von Ende 2013 bis Ende 2017 Minister) tätig war. Als derart Dienstzugeteilte verdiente sie im Ministerium weiterhin so viel wie als Richterin. Bis 2015.
Im Jänner 2015 wurde Edtstadler dann aber bei der WKStA auf den Posten einer Oberstaatsanwältin ernannt, mit der entsprechenden Gehaltsaufbesserung. Edtstadler hat freilich nie in der Behörde gearbeitet, das war auch nicht beabsichtigt, sie blieb weiterhin dem Ministerium zugeteilt. Bei der WKStA ist sie somit in einer justizintern „Mascherlposten“ genannten Position gelandet. Ein nicht unübliches Vorgehen, mit dem, flapsig gesagt, das festgeschriebene Beamten-Entlohnungsschema umgangen wird. Dienstzugeteilte Kabinettsmitarbeiter im Justizministerium können so zu Gehaltsaufbesserungen kommen.
Die Voraussetzungen für die Tätigkeit einer Oberstaatsanwältin in der WKStA hätte die heutige Ministerin eher nicht erfüllt: Sie müssen mindestens fünf Dienstjahre als Strafrichter oder Staatsanwälte vorweisen können, besondere Erfahrung in der Führung von Großverfahren und eine wirtschaftliche Zusatzausbildung absolviert haben.
Das ist aber kein Einzelfall und geht auch eine Etage tiefer, wie folgender Fall zeigt.
Der jetzige Chef der Präsidialsektion im Justizministerium, Alexander Pirker, parteipolitisch begonnen; er war Anfang der 2000er-Jahre unter anderem mit Johannes Frischmann, jetzt Sprecher von Kanzler Sebastian Kurz, im Vorstand der Jungen Volkspartei (JVP). 2012 kam er ins Kabinett der damaligen Justizministerin Beatrix Karl (ÖVP) – und wurde zum stellvertretenden Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Graz ernannt. Bedingung für den Job: Er durfte die Stelle nie antreten.
Wolfgang Brandstetter (ÖVP) machte Pirker zum Kabinettschef und später zum Generalsekretär – was in Medien als „Upgrade“ aus finanziellen Gründen kolportiert wurde.
Die Praxis der „Mascherlposten“ ist in der Justiz gang und gäbe. Man verweist darauf, dass es keine andere Möglichkeit gebe, dem Ministerium zugeteilte Staatsanwälte und Richter in ein höheres Gehaltsschema zu bringen.
Pirker kennt man auch aus dem BVT-U-Ausschuss, dort wurde er zu angeblichen „ÖVP-Netzwerken“ befragt. Er hatte sich mehrfach mit dem von der WKStA beschuldigten Referatsleiter P. und dem ÖVP-Abgeordneten Werner Amon getroffen, um „Berufliches“ zu besprechen. Ein Treffen der drei Kartellverbandsbrüder hätte auf der Bude einer Verbindung stattfinden sollen – wäre dort nicht die Heizung ausgefallen.