Jahre habe ich darauf gewartet, auch mal endlich einen schlechten Witz mit meinem Namen machen zu können, dafür ist das Thema aber umso ernster und wichtiger. Die Geschlechtsidentität ist individuell (Gendergerechtigkeit und Geschlechtliche Selbstbestimmung) und auch das staatliche Ordnungskriterium Geschlecht an und für sich soll und darf infrage gestellt werden (Postgender). In diesem Kontext wird aktuell gegen den Staat geklagt.

Geschlechtlichkeit, bzw. die Binarität der Geschlechter, also die Einteilung des Menschen in Frau und Mann ist des ältesten Kontrollsystems, dass der Westen und die katholische Kirche erfolgreich in alle Winkel der Erde exportiert haben. Gender ist keinesfalls eine Modeerscheinung.

Es gibt viele traditionelle Kulturen, in denen es mehr als zwei Geschlechterkategorien gibt oder gab (wie z.B. mit den Two Spirits bei den amerikanischen Ureinwohnern, die Mahu in Hawaii oder die Muxe in Mexiko). Auch in der europäischen Geschichte gibt es einige Hinweise jenseits der strengen Zweigeschlechtlichkeit. In Platon’s Mythos der «Kugelmenschen» gibt es auch etwas wie ein non-binäres Geschlecht.

Es zeichnet sich ab, dass jüngere Generationen die strenge Zweiteilung von Geschlecht nicht mehr so selbstverständlich übernehmen.

Genderklage.at / FAQ

Die Frage stellt sich also wie bei vielen Themen, warum die reaktionär-konservativen Kräfte auf der starren Zweiteilung der Geschlechter beharren. Aber zunächst zurück worum es eigentlich geht: Es gib Menschen, mit Variationen der Geschlechtsmerkmale, die also körperlich nicht eindeutig weiblich oder männlich, sondern inter sind. Nur für diese sind neben ‚m‘ und ‚w‘ aktuell die zusätzlichen Einträge beim Personenstand ‚inter‘ und ‚divers‘, sowie die Streichung des Geschlechtseintrags möglich. Menschen, deren Geschlechtsidentität nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenem Geschlecht übereinstimmt (trans), haben aktuell die Möglichkeit von ‚w‘ zu ‚m‘ oder umgekehrt zu wechseln, wenn sie die entsprechenden Gutachten vorlegen können. Für Menschen die körperlich eindeutig zuordenbar, aber eine Geschlechtsidentität außerhalb des binären Spektrums haben (nicht-binär, genderqueer, etc.) oder eine Einordnung gänzlich ablehnen, besteht aktuell keine Möglichkeit ihre Geschlechtsidentität amtlich eintragen zu lassen.

Ordnet der Gesetzgeber aber an, dass Personenstandsregister das Geschlecht ausweisen, hat er dabei die Anforderungen aus Art8 EMRK zur Wahrung der individuellen Geschlechtsidentität zu beachten und sicherzustellen.

[…]

Eine Verpflichtung zu einem und eine starre Beschränkung auf einen binären Geschlechtseintrag können jedoch den Anforderungen des Art8 Abs2 EMRK an die Verhältnismäßigkeit nicht gerecht werden.

VfGH G77/2018

Die diskriminierende Regelung besteht weiter, weil unter Kurz I und Innenminister Kickl eine Weisung ans Innenministerium ergangen ist, dass die neuen Einträge nur für inter Personen offen stehen, die ein entsprechendes Fachgutachten vorlegen, für alle anderen aber nicht. Diesen Leitfaden, haben wir Piraten mittels Auskunftspflichtgesetz beim Innenministerium erfragt und bekommen: Handlungsanleitung.

Die Initiative Genderklage.at startete dann den Rechtsweg und bringt den Fall in Zusammenarbeit mit Venib – Verein Nicht-Binär und Dr. Helmut Graupner vor Gericht. In diesem Zusammenhang gab es auch einen offenen Brief, indem die Bundesregierung dazu auffordert wird, die Diskriminierung zu beenden. Einige Organisationen, die sich im offenen Brief solidarisch mit dem Anliegen erklärt haben, unterstützen auch die Genderklage. Wir Piraten unterstützen beides: Die Anerkennung der individuellen Geschlechts­identität ist überfällig.

Die Kampagne sammelt spenden für die Finanzierung des Rechtsweges.

Kampagnenseite: https://www.genderklage.at/

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