Law&Order auf österreichisch!

Ist die „neue“ ÖVP nichts weiter als die „alte“ Teaparty?

Zwischen Marktradikalität und sozialer Missgunst

 

Die Tea-Party ist eine US-amerikanische, zunehmend konservative und rechtspopulistische Protestbewegung, die 2009 entstand.  Die Tea-Party-Bewegung wird von der religiösen Rechten und den Neokonservativen unterstützt.

 

Jetzt also „härtere Strafen“ für Sexualverbrecher.

Das erst ab Jänner 2016 geltende reformierte Strafrecht muss/soll also schon wieder reformiert werden. Wär es nicht angebracht erst einmal zu untersuchen, wie sich die große Strafrechtsreform ausgewirkt hat. Denn diese brachte bereits strengere Strafen für Gewaltdelikte, um die Balance zu den Vermögensdelikten ausgewogen zu gestalten?

 

Aus Sicht der schwarz-blaunen Regierung ist die Balance allerdings immer noch nicht gegeben. Laut Regierungsprogramm ist die “weitere Strafverschärfung bei Gewalt- und Sexualdelikten” das vordringlichste Ziel im Justizbereich.

 

Kritik an den Plänen kommt von Experten.

Rechtsanwältepräsident Rupert Wolff hält die Pläne für wenig sinnvoll, er ortet vielmehr ein Signal an die Bevölkerung, dass man härter durchgreifen und Opfer durch höhere Strafen besser schützen möchte: „Das ist zu hinterfragen, weil das Opfer hat davon nichts.“

 

Auch der Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) hält eine weitere Verschärfung für nicht notwendig. Wichtiger wäre, dass die Justiz den 2016 erweiterten Strafrahmen auch wirklich anwenden würde. Das sei im Moment nicht der Fall.

Geschäftsführerin Maria Rösslhumer sagt gegenüber der WIENERIN: „Wir stellen immer wieder fest, dass Fälle von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt von der Strafjustiz nicht ernst genommen werden. Es bedarf einerseits konkreter Maßnahmen, um das Risiko einer bevorstehenden Gewalttat besser einzuschätzen und Gewalt durch die Verhängung von Untersuchungshaften zu verringern.“

 

Opfer sexueller Gewalt sind in Österreich im Strafverfahren oft mit Victim Blaming konfrontiert. Rösslhumer kritisiert: „Sogar Richter oder Staatsanwälte geben Frauen die Schuld für ihr Verhalten mit Aussagen wie ‚Hätten sie sich besser gewehrt, hätte sie nicht so sexy angezogen, wäre sie nicht in der Nacht alleine unterwegs gewesen, wäre das nicht passiert.‘“ Außerdem komme es immer wieder vor, dass Frauen mit Verleumdungsstrafen rechnen müssten, wenn der Täter sie der Unwahrheit bezichtigt.  Zusammen mit den geringen Verurteilungsraten hält das viele Opfer sexueller Gewalt von einer Anzeige ab.

Ein höheres Strafmaß wird daran nichts ändern. Der AÖF schlägt stattdessen etwa vor, verpflichtende Schulungen zum Thema Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt in die Ausbildung der angehenden RichterInnen und StaatsanwältInnen zu integrieren.

 

Das Problem ist doch ganz ein anderes.

Viele Fälle kommen nie vor Gericht und bleiben unbestraft.

Sexualdelikte machen 2,4 Prozent aller gerichtlichen Verurteilungen aus. Und das, obwohl laut einer Studie aus dem Jahr 2011 fast 30 Prozent der Österreicherinnen schon einmal sexuelle Gewalt erfahren haben. Im europäischen Vergleich zeigt sich, dass die Dunkelziffer bei sexueller Gewalt in Österreich besonders hoch ist.

Laut der Untersuchung handelt es sich in 74 Prozent der Fälle sexueller Gewalt bei den Tätern um Bekannte des Opfers. In 30 Prozent der Fälle ist der Täter der Partner oder Expartner der betroffenen Frau. „Vergewaltigungen im sozialen Nahraum werden viel seltener angezeigt als Vergewaltigungen durch fremde Täter“, meint Birgitt Haller vom Institut für Konfliktforschung.

Was die Verurteilungsrate bei Vergewaltigungen betrifft, liegt Österreich im Mittelfeld, die Quote sinkt jedoch. Obwohl im Jahr 2016 mehr Fälle angezeigt wurden als 2015, ging die Zahl der Verurteilungen leicht zurück. 2015 waren es Justizministerium 117 Verurteilungen, im Jahr darauf 109 Schuldsprüche.

 

Aktuelles Beispiel für diese Praxis des Verschweigens und erst durch #metoo ans Tageslicht gekommen sind die Fälle aus dem Skisport. Wird die angekündigte „Null-Toleranz“ gegen über Sexualstraftätern auch gegenüber Legenden aus dem Sport gelten?

 

Es kann also durchaus der Eindruck entstehen, es geht nicht wirklich um den Schutz der Opfer.

Interessant ist jedenfalls, dass jene, die jetzt härtere Strafen bei Sexualdelikten fordern, jene sind, die Frauenhäuser zusperren wollen, vom Brutpflegebetrieb sprechen, das Frauenvolksbegehren nicht unterstützen oder Menschen wie den „Po-Grabscher“ Marcus Franz in ihre Fraktion holen.

 

Noch verblüffender ist allerdings, dass als Begründung Postings in Social Media und das „natürliche Rechtsempfinden“ dienen. Ein bissl klingt das nach „gesundes Volksempfinden“ und dient als  Umschreibung für die angeblich unverbildete Meinung des Volkes bei Rechtsangelegenheiten.

 

„Der Justizminister hat keine Zeit, sich um das Strafrecht zu kümmern.“

Dass jetzt nicht Justizminister Josef Moser, sondern Innenministeriums-Staatssekretärin Karoline Edtstadler (beide ÖVP) die Strafrechtsnovelle vorbereitet, stieß in Juristenkreisen auf großes Befremden.

Edtstadtler betont auch immer ihre grosse Kompetenz in Strafrechtsfragen und begründet das mit ihrem Amt als Richterin.

Vor allem ihre Härte in politischen Verfahren dürften ihre Qualifikation für den neuen Bundeskanzler ausser Frage stellen.

Das hat Seltenheitswert: Die Staatsanwaltschaft beruft gegen ein Urteil, weil ihr die verhängte Strafe deutlich zu hoch erscheint. In Salzburg ist dieser seltene Fall eingetreten, noch dazu bei einem Verfahren mit politischem Hintergrund.

In dieses Bild passt auch, dass die neue Regierung  Verschärfungen im Suchtmittelgesetz und für jugendliche Straftäter vorsieht. So soll der Verkauf von Hanfsamen und Hanfpflanzen verboten und “einzelne Bestimmungen” des Suchtmittelgesetzes zum besseren Schutz Minderjähriger verschärft werden. Nicht sehr konkret sind die Pläne zu jugendlichen Straftätern: Es soll überprüft werden, ob die Strafdrohungen für junge Erwachsene an die der Erwachsenen angehoben werden; strafunmündigen Tätern drohen nicht näher definierte “effektive Maßnahmen”.

 

Und obwohl seit Wochen – im Gedenkjahr – die rechtsextremen „Einzelfälle“ der FPÖ auch abseits des Falles Landbauer und ihrer Burschenschaften, (aktuell bezeichnet eine FP-Funktionärin Flüchtlinge als „Untermenschen“) im Focus stehen, ist von einer Verschärfung in diesem Bereich natürlich keine Rede.  Aber mit der Thematisierung des Strafrechts, ist die Causa Prima natürlich vom Tisch.

 

 

Es befremdet auch, dass die „Lebensschützerin“ und entschiedene Abtreibungsgegnerin Gudrun Kugler neue Menschenrechtssprecherin der ÖVP wurde. Ob da ihre Nähe zum Opus Dei  ausschlaggebend war ist leider nicht dokumentiert.

 

Übrigens – Gallionsfigur der Tea-Party war Sarah Palin.

Warum nur errinnert mich Frau Edtstadler daran?

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Und passt´s auf eich auf!

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1 thought on “Law&Order auf österreichisch! Ist die „neue“ ÖVP nichts weiter als die „alte“ Teaparty?

  1. Danke für die kritischen Worte, ich hoffe nur das diesen Blog auch Entscheidungsträger der Regierung (Politiker, Einflüsterer. … )lesen werden….

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