Das im nachfolgenden Link präsentierte Modell des BGE basiert betreffend Finanzierung auf den Zahlen aus dem Jahr 2012.

Die Zahlen haben sich seither sowohl was den Auszahlungsbetrag, als auch die Finanzierung zwar verändert, zeigen aber die grundsätzliche Möglichkeit ein bedingungsloses Grundeinkommen bei politischem Willen zu finanzieren.

Die Höhe des Auszahlungsbetrages orientiert sich am Ausgleichszulagenrichtsatz (vulgo Mindestpension) und liegt im Jahr 2016 bei € 883,-/mtl.

 

Das bedingungslose Grundeinkommen

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