Decken sich die in den Kriminalitätsstatistiken veröffentlichte Zahlen mit denen echter Verbrechen?

Gibt es „weniger Einbrüche“ oder aber „mehr Sexualdelikte“?

Tatsächlich ist es natürlich so, dass die in Statistiken dokumentierten Zahlen nur jene Taten wiedergeben, die den Strafverfolgungsbehörden zur Anzeige gebracht werden.

 

Es gibt ein sogenanntes „Dunkelfeld“.

Also Kriminalität die nicht angezeigt, nicht registriert und daher auch nicht in Statistiken berücksichtigt wird.

 

Es liegt in der Natur der Sache, dass sich nicht mit Sicherheit feststellen lässt, wie gross diese Dunkelziffer ist.

Es gibt allerdings dazu in den USA, UK, Deutschland und weiteren Staaten Forschungen.

Diese Forschungen belegen einheitlich und eindeutig, dass sich die Schere zwischen öffentlichgemachter und verheimlichter Verbrechen langsam aber stetig schließt.

 

Eine Tatsache, die auf eine gestiegene Sensibilisierung vor allem gegenüber Gewalt und einer größeren Bereitschaft Taten anzuzeigen, zurückzuführen ist.

Beispiel für derartige Veränderungen ist auch Schweden, mit der größten Anzahl an Sexualdelikten – oft auch ungerechtfertigter Weise als „Vergewaltigungsparadies bezeichnet. Grund für die erhöhte Anzahl an Anzeigen ist allerdings die gestiegene Sensibilisierung für derartige Taten.

Das bedeutet insgesamt auch, dass der tatsächliche Rückgang von Kriminalität grösser ist, als er in den Statistiken dargestellt wird.

 

Die Wahrnehmung von Kriminalität – also Art der Verbrechen, Täter usw. – in der Öffentlichkeit hat natürlich auch mit der durch die Medien verbreiteten Darstellung zu tun.

Und diese Darstellung in der Berichterstattung ist natürlich auch durch die Presseaussendungen der Polizei beeinflussbar.

 

Dass das passiert und wie das passiert macht eine Recherche von „Der Standard“ nun ersichtlich.

2017 wurde nur in einer von 107 Aussendungen über Straftaten explizit eine Staatsbürgerschaft genannt, 2018 jedoch in 84 von 104 Aussendungen. Das bestätigt auch die Leiterin der Wiener Pressestelle“ der Polizei.

 

Da drängt sich die Frage nach dem „Warum“ in der Änderung der Öffentlichkeitsarbeit auf. Gibt es dafür kriminaltechnische Gründe? Hilft es bei der Fahndung? Nützt es der Aufklärungsquote? Wurde das angeordnet und wenn ja, von wem?

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