Als Reaktion auf den Mord in Dornbirn fordert Innenminister Kickl jetzt eine „Sicherungshaft für gefährliche Asylwerber“.

 

Aufgrund eigener Angaben als auch weiterer Recherchen der Behörden in Datenbanken und im Internet, soll für „Gefährder“ eine „Gefährdungsprognose“ erstellt und Sicherungshaft verhängt werden können.

 

Der Innenminister einer Partei, die zuletzt den „falschen“ Lehrling nach einer „Verwechslung des Facebookprofils“ anzeigte, will Präventivhaft für „Gefährder“ nach „Internetrecherche“.

 

Politisch motivierte Vorbeugehaft ohne ordnungsgemässes rechtsstaatliches Verfahren, ohne richterlichen Beschluss.

 

Was Kickl jetzt „Sicherungshaft“ nennt, hiess vor 85 Jahren „Schutzhaft“.

Es ist nicht anzunehmen, dass es Kickl bei dieser „Sicherungshaft für Gefährder“ bei Asylwerbern belassen will/wird.

Fussball-Ultras, Tierschützer, Linksradikale – und dann?

Streikende, Demonstranten?

 

Nach den von Kickl geforderten „konzentrierten Lagern“, dem „Ausgangsverbot“ oder seinem Verlangen nach „Politik vor Recht“, jetzt also die nächste Offenbarung seines an NS-Ideologie erinnernden Rechtsverständnisses.

 

Kickl ist ja auch der Meinung, dass es die Begriffe Rechtsextremismus oder Neonazi in unserer Rechtsordnung als Straftatbestände nicht gibt.

Aber es gibt das „Wiederbetätigungsgesetz

Die bisher letzte Änderung fand im Jahr 1992 statt (Stand Dezember 2017). Das Verbotsgesetz verbietet unter anderem bei Strafe jede Betätigung im Sinne des Nationalsozialismus.

Diesem folgend ist Herbert Kickl ein „Gefährder“ und ich fordere die sofortige „Sicherungshaft“ über Herbert Kickl zu verhängen.

 

In diesem Sinne:

Bleibt´s gsund und losst´s eich nix gfoin!

Und passt´s auf eich auf!

 

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