Im aussenpolitischen Ausschuss des Nationalrates haben ÖVP, Grüne und FPÖ einen Antrag auf die ausnahmsweise Aufnahme von Kindern im Sinne einer humanitären Notmassnahme aus den Lagern in Griechenland abgelehnt.

 

Der grüne Abgeordnete Michel Reimon argumentiert, dass es drei Anträge gab und die Grünen nicht dem alleinigen der SP und nicht dem alleinigen der NEOS, sondern einen gemeinsam mit SP und NEOS und ÖVP beschlossen haben.

 

In diesem dann beschlossenen Antrag steht aber kein Wort davon, dass unbegleitete Kinder und Jugendliche aus den Lagern evakuiert werden sollen.

 

Antrag im Wortlaut:

ANTRAG
gem. § 27 Abs. 3 GOG
der Abgeordneten Dr. Ewa Ernst-Dziedzic, Dr. Reinhold Lopatka, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Maßnahmenpaket Syrien und Griechenland

eingebracht im Zusammenhang mit der Verhandlung über Antrag der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sofortmaßnahmen für Syrien (75/A(E)

Der Außenpolitische Ausschuss wolle beschließen:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht unter anderem, aus dem Auslandskatastrophenfonds ehestmöglich gezielt weitere Mittel für die Arbeit des UNHCR, des IKRK und anderer Hilfsorganisationen, die in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln, in der Krisenregion Idlib/Nordwestsyrien und im türkisch-griechischen Grenzgebiet tätig sind, bereitzustellen.
Die Bundesregierung wird weiters ersucht,
sich für die Unterstützung der griechischen Asylbehörde in Abstimmung mit dem Europäischen Asylunterstützungsbüro (EASO) bei der Registrierung von Schutzsuchenden, vor allem auf den griechischen Inseln, und bei der raschen Durchführung der Asylverfahren einzusetzen, und hier auch die notwendige (u.a. juristische) Expertise und logistische Hilfe anzubieten;
auf der Basis des von Seiten Griechenlands definierten Bedarfs noch näher zu definierende Unterstützung bei der medizinischen und psychologischen Betreuung der Schutzsuchenden, die sich auf den griechischen Inseln befinden, anzubieten;
sich auf EU-Ebene aktiv dafür einzusetzen, dass die € 700 Mio. Hilfe für Griechenland einschließlich der ersten Tranche von € 350 Mio., neben der Stärkung der EU-Außengrenze, auch der Stärkung des Flüchtlingsschutzes und den Schutzsuchenden dient;
sich auf internationaler Ebene aktiv für den Schutz der syrischen Flüchtlinge in den Nachbarländern Syriens einzusetzen;
so bald wie möglich und unter Berücksichtigung der anderen derzeitigen Herausforderungen (Migrationssituation an der EU-Außengrenze und anderes) mit der Erarbeitung der im Regierungsprogramm vorgesehenen Migrationsstrategie anzufangen und das dafür vorgesehene interministerielle Steuerungsgremium einzusetzen.

Begründung:

Der Krieg in Syrien, vor allem die Kämpfe in der Provinz Idlib, haben zu einer der schlimmsten humanitären Katastrophen geführt. Schätzungen zufolge befinden sich 980.000 Menschen auf der Flucht; die meisten davon sind Frauen, Kinder und Familien. Seit Beginn der Auseinandersetzungen in Syrien nimmt Griechenland aufgrund seiner geographischen Lage und EU-Außengrenze die meisten Asylsuchenden auf. Die Mehrheit von ihnen kommt auf den der Türkei vorgelagerten Inseln in der Ägäis an. Laut Amt des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) sind dieses Jahr bereits 8.432 Personen über die Seegrenze nach Griechenland gelangt (Stand 2.März 2020). Die Kapazität der auf diesen Inseln errichteten Flüchtlingsunterkünfte ist mit mehr als 41.000 Personen weit ausgereizt. Das UNHCR macht seit längerem auf die katastrophalen Zustände in diesen Camps aufmerksam.

Ordnung und Humanität gehören zusammen. Um Griechenland zu entlasten, muss neben dem EU-Außengrenzschutz auch der Flüchtlingsschutz umfassend gewährleistet werden. Neben Sofortmaßnahmen zur Schaffung menschenwürdiger Bedingungen in den Flüchtlingsunterkünften sowie fairer und rascher Verfahren für die Schutzsuchenden auf den griechischen Inseln, gilt es langfristig nachhaltige Lösungen zu erarbeiten. Die Unterstützung der griechischen Asylbehörden in Abstimmung mit EASO bei der Registrierung der Schutzsuchenden und der Durchführung der Asylverfahren würde die Situation an der griechisch-türkischen Grenze wesentlich entschärfen; ebenso der Einsatz von österreichischem medizinischem und psychologischem Know-how in den griechischen Flüchtlingslagern, auf Basis des von Griechenland definierten Bedarfs.

Die österreichische Bundesregierung hat sich im Regierungsprogramm ausdrücklich dazu bekannt, sich weiterhin für eine gemeinsame europäische Lösung der Asylfrage auf Basis eines kohärenten rechtlichen Rahmens und einheitlichen Standards für menschenrechtskonforme Verfahren, Aufnahme und Rückführung (entsprechend der geltenden EU-Richtlinien) einzusetzen. Darüberhinaus sieht das Regierungsprogramm vor, UNHCR und andere Hilfsorganisationen in Krisenregionen zur Bewältigung von Flüchtlingskrisen vor Ort zu unterstützen.

Die € 3 Mio. aus dem AFK für Nordwestsyrien, die dem Internationalen Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) zur Linderung der humanitären Situation in Syrien zur Verfügung gestellt wurden, sowie die € 1 Mio. für den UNHCR zur Linderung der Flüchtlingskrise in Griechenland sind als erster wichtiger Schritt und Teil eines Maßnahmenpakets zu verstehen.

 

Was die Grünen also da gerade machen, indem sie behaupten, sie haben dem Antrag der SPÖ nicht zugestimmt, weil es einen gemeinsamen gab, ist pures „türkiswashing“.

So werden die Grünen mit jedem Tag unglaubwürdiger.

 

 

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