Wir erinnern uns an die Worte des Bundespräsidenten Van der Bellen:

Meine Richtschnur war und ist unsere ausgezeichnete Bundesverfassung. 

Bundeskanzler Kurz sieht das ganz offensichtlich anders. In der gestrigen Pressekonferenz antwortete er auf Kritik von Juristen, nicht alle Maßnahmen der Bundesregierung seien verfassungskonform mit einem süffisanten Lächeln auf den Lippen:

„Die Überprüfung, ob Maßnahmen verfassungskonform sind, wird geschehen, wenn die meisten nicht mehr in Kraft sind“, schließlich seien Schließungen und Ausgangsbeschränkungen ja nur auf eine gewisse Dauer angesetzt: „Ob das alles auf Punkt und Beistrich in Ordnung war, wird der Verfassungsgerichtshof entscheiden.“

Das heisst, er nimmt in Kauf, dass seine Regierung nicht verfassungskonforme Verordnungen erlässt. Er bringt damit zum Ausdruck, dass ihn der Rechtsstaat jetzt (nur jetzt?) nicht sonderlich kümmert.

Angesichts der vielen Gesetze seiner Amtszeit, die der VfGH bereits aufgehoben hat, ist diese Missachtung von Verfassunsbestimmungen nicht überraschend, aber mit dieser Unverfrorenheit und Deutlichkeit ausgesprochen doch eine neue Dimension und ein deutlicher, weiterer Schritt in Richtung Orbanisierung.

Dabei wäre es gerade jetzt in Krisenzeiten besonders wichtig darauf zu achten, da die Regierung auf Grund der Notsituation vom Parlament weitgehende Handlungsfreiheiten zugestanden bekommen hat. Dass Kurz dies jetzt als Blanko-Scheck versteht und nutzt um rechtswidrige Verordnungen zu veranlassen bzw. zu decken, sollte für den Bundespräsidenten, das Parlament und die Medien ein deutliches Alarmsignal sein.

Ganz offensichtlich besteht beim Kanzler in seiner Rechtsauffassung eine geistige Nähe zu Carl Schmitt:

„Der Führer schützt das Recht vor dem schlimmsten Missbrauch, wenn er im Augenblick der Gefahr kraft seines Führertums als oberster Gerichtsherr unmittelbar Recht schafft, denn aus dem Führertum fließt Richtertum!“

Auch nicht wirklich überraschend. Bereits nach dem erfolgreichen Misstrauensantrag und seiner Amtsenthebung durch das Parlament sagte er:

Das Parlament hat bestimmt. Das Volk wird entscheiden.

Wenn der Verfassungsgerichtshof das im Nachhinein anders sieht, kann es zu spät sein.

Ungarn und Polen sollten als warnendes Beispiel nah und aktuell genug sein.

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